FAQ zu Corona

05.05.2020 / Stefanie Rettig

Liebe Vereinsmitglieder,
liebe Homepagebesucher,

nachdem in unserer Geschäftsstelle mehrere Fragen zu unseren Kursen und Beiträgen eingegangen sind, haben wir uns entschlossen, hier ein paar FAQ aufzulisten:

Haben Mitglieder einen Anspruch auf Rückerstattung von anteiligen bzw. den kompletten Mitgliedsbeiträgen, weil der Verein vorübergehend seinen Sportbetrieb einstellt oder aufgrund einer behördlichen Anordnung einstellen muss?
Grundsätzlich nein. Da wir trotz der momentanen Situation nach wie vor laufende Kosten (z.B. Beiträge zu Verbänden) haben, helft uns mit euren Beiträgen diese zu begleichen.

Haben Mitglieder ein Recht auf fristlose Kündigung der Vereinsmitgliedschaft, weil der Verein vorübergehend seinen Sportbetrieb einstellt oder aufgrund einer behördlichen Anordnung einstellen muss?
Grundsätzlich nicht, weil der Verein die Einstellung des Sportbetriebs nicht zu vertreten hat und es sich um eine lediglich zeitlich befristete Maßnahme handelt. Hier müssen wir auch nochmals darauf hinweisen, dass wir „nur“ die Mieter der Bäder sind. Die Eigentümerin ist die Stadt Pforzheim. Somit müssen wir uns an die Anweisungen der Stadt halten.
Die Mitglieder können aber das ordentliche Kündigungsrecht, unter Einhaltung der in der Satzung geregelten Frist, in Anspruch nehmen.

Haben Teilnehmer/innen von Sportkursen (Mitglieder oder Nichtmitglieder) einen Anspruch auf Rückerstattung von Kursgebühren, weil der Verein vorübergehend seinen Kursbetrieb einstellt oder aufgrund einer behördlichen Anordnung einstellen muss? Diese Frage kann nur einzelfallabhängig und unter Berücksichtigung der vertraglichen Grundlage beantwortet werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung kann aber grundsätzlich in Betracht kommen, wenn ein Kurs nicht vollumfänglich durchgeführt werden kann, wobei bereits durchgeführte Kurseinheiten anzurechnen sind, somit allenfalls dann anteilig. Wir planen die Kurse vollumfänglich durchzuführen sobald dies wieder möglich ist!

Wann wird der Sportbetrieb und somit das Schwimmtraining und die Kurse wieder aufgenommen?
Diese Frage kann im Moment noch nicht beantwortet werden. Wir beobachten die Situation und verfolgen aufmerksam was Politik und die Kommune entsprechend veröffentlichen. Lt. der 7. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung (§4, Abs. 1, Punkt 4) ist bis zum 10. Mai 2020 der Betrieb von Schwimm- und Hallenbädern untersagt (Stand 05.05.2020).
Sollten sich hierzu Änderungen ergeben, werden wir dies selbstverständlich kommunizieren und auch auf der Homepage veröffentlichen! Wir ihr, fiebern wir auch jeden Tag dem Tag entgegen an dem das Schwimmbad wieder aufmacht. Wir können es auch kaum erwarten, wieder ins Wasser zu kommen.

Wir danken Euch für Euer Verständnis und bleibt Gesund!